ADFC Verkehrszählung in Saarbrücken

© Jan Messerschmidt

ADFC präsentiert Ergebnisse seiner Verkehrszählung im Nauwieser Viertel

Zu viel Durchgangsverkehr in der Fahrradzone

Zu viel Durchgangsverkehr in der Fahrradzone, dies ist das Fazit, das der ADFC nach einer von ihm durchgeführten Verkehrszählung zieht. Ziehen muss, denn eigentlich ist in der Fahrrad-Zone im Nauwieser Viertel für Autos kein Durchgangsverkehr mehr erlaubt. Darauf weisen Schilder ausdrücklich hin. Der ADFC fordert deshalb, dass die Stadtverwaltung geeignete Maßnahmen ergreift, um diese Regel durchzusetzen.

ADFC-Aktive haben an Werktagen im Sommer mit Unterstützung der „Initiative Nauwieser Viertel“ an der Johannisstraße und an der Nauwieser Straße jeweils morgens und am späteren Nachmittag für zwei Stunden an vier Stellen gezählt. Notiert wurden in Fünf-Minuten-Intervallen die Ziffern der Nummernschilder der ein- und ausfahrenden Autos, was hinreichend eindeutig war. Vorher hatte sich der ADFC über die anzuwendende Methodik Fachexpertise eingeholt, um aussagekräftige Ergebnisse erzielen zu können. Fahrzeuge, die innerhalb von fünf Minuten nach ihrer Einfahrt in die Fahrradzone wieder ausfuhren, wurden als Durchgangsverkehr gewertet.

Je nach Tageszeit und abhängig davon, ob man die einfahrenden Fahrzeuge betrachtet oder die ausfahrenden, fallen die Zahlen unterschiedlich aus. „Für die Nauwieser Straße kann man feststellen, dass morgens ein knappes Drittel der Autos nur durchfahren, abends liegt die Zahl etwas höher“, fasst ADFC-Sprecher Thomas Fläschner die Zählung für die Hauptachse des Viertels zusammen. In der Johannis-Straße seien mindestens 20 Prozent Durchgangsverkehr ermittelt worden.

Zeitgleich mit den Autos hat der ADFC auch die Radfahrerinnen und Radfahrer gezählt, die auf den beiden Straßen unterwegs waren. So seien an der Musikschule morgens zwischen 7 und 9 Uhr 124 Autos eingefahren, aber auch 82 Fahrräder. „Dies zeigt uns, dass die Entscheidung der Stadt, das Nauwieser Viertel zur Fahrradzone umzuwidmen, gut und richtig war, denn hier findet enorm viel Radverkehr statt“, so Fläschner.

Trotzdem sieht der ADFC noch ein großes Potenzial zur Steigerung des Radverkehrs, denn durch den nach wie vor nicht unerheblichen motorisierten Durchgangsverkehr fühlten sich viele Menschen, die mit dem Rad unterwegs sind oder es gerne wären, bedroht. Der ADFC schlägt deshalb an zwei Stellen den Einbau sogenannter „Modaler Filter“ und eine geänderte Verkehrsführung vor.

Mit einfachen Barrieren soll der motorisierte Verkehr, der von der Johannis-Straße in die Nassauer Straße fließt, an der Einfahrt in die Nauwieser Straße gehindert und stattdessen nach links über die Försterstraße wieder aus dem Viertel gelenkt werden.  Rad- und Fußverkehr wäre an dieser Stelle der Zugang zur Nauwieser Straße weiterhin ohne Probleme möglich. Für die Nauwieser Straße schlägt der Fahrradclub solch einen Filter an der Kreuzung der Rotenbergstraße mit der Nauwieser Straße vor. Dort würden Autos nach Vorstellung des ADFC nach rechts in Richtung Landwehrplatz gelenkt.

Ergänzt werden diese beiden Hauptforderungen durch weitere Vorschläge. Insbesondere eine fahrradfreundliche Anbindung der das Viertel umgebenden Hauptstraßen sei wichtig, sonst bleibe die Fahrradzone eine Insellösung. Fläschner erinnert daran, dass sowohl auf der Richard-Wagner- als auch auf der Großherzog-Friedrich-Straße immer noch keinerlei Radverkehrsinfrastruktur zu finden sei. Die Anbindung an den St. Johanner Markt über die Kaltenbachstraße und den Gerberplatz sei unzureichend und verleitete viele Radfahrer zu nicht-StVO-konformem  Verhalten. In der Fahrradzone selbst sollten mehr Begegnungszonen an Engstellen installiert werden. Und nicht zuletzt seien verstärkte Verkehrskontrollen durch die Polizei wichtig.

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https://saarland.adfc.de/artikel/adfc-praesentiert-ergebnisse-seiner-verkehrszaehlung-im-nauwieser-viertel

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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