Demo für Tempo 30 in Kirkel

Demo für Tempo 30 in Kirkel © Ute Kirchhoff

Tempo 30 in Kirkel - Chance der Verkehrswende für Kirkel vertan?

Im letzten Jahr hat die Gemeinde Kirkel ein Modellprojekt "Flächendeckendes Tempo 30" beantragt. Dieses wurde abgelehnt und geriet dann in die Mühlen der Verwaltungen.

Seit langem fordern viele Kirkeler Bürger ein flächendeckendes Tempo 30 auf ihren Straßen. Um neuen Schwung für mehr Sicherheit in den innerörtlichen Verkehr zu bringen, hat sich die BUND Regionalgruppe Bliesgau Verstärkung von den Landesverbänden des ADFC und des VCD geholt.

Schon 2019 hatte sich die BUND RG Bliesgau das Schwerpunktthema „Verkehr“ vorgenommen. So hat die Gemeinde Kirkel schließlich im Februar 2021 ein Modellprojekt „Tempo 30 flächendeckend“ bei der zuständigen Kreisverkehrsbehörde beantragt. Es sollte damit eine Vorreiterrolle für mehr Verkehrs­sicherheit und Lebensqualität im Bliesgau eingenommen werden. Ein zustimmender Beschluss des Gemeinderates erfolgte im April 2021.

Danach geriet das Projekt aber in die Mühlen der Verwaltungen. Zunächst lehnte die Kreisverkehrsbehörde das Tempo 30-Modell ab. Das Verkehrsministerium des Landes hingegen bestätigte die rechtliche Möglich­keit des Projektes. Mit einer Demo vor dem Landratsamt wurde der Forderung im August 2021 nochmals Nachdruck verliehen.

Eine Rolle rückwärts machte die Politik aber am 11. November des vergangenen Jahres bei einem Anhörungs­termin im Landratsamt. Die Kreisverkehrsbehörde, vertreten durch Landrat Dr. Theophil Gallo und Mitarbeiter sowie die Abteilungsleiterin Verkehr Astrid Klug und Mitarbeiter aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zogen sich auf die Paragraphen der „alten Dame“ StVO zurück und lehnten das Projekt gemeinschaftlich ab.

Jetzt, im Januar 2022, wird die Straßenverkehrsbehörde den Tempo 30-Abschnitt der Hauptstraße in Limbach doch erweitern - von der Einmündung Ludwigsthaler Straße bis Theobald Hock-Platz. Die hier bisher geltende zeitliche Befristung (Schulferien; 7-17 Uhr) wird aufgehoben. Diese Anordnung war allerdings offenbar bereits seit Monaten geplant, aber nicht kommuniziert worden. Dies ist den Verbänden jedoch zu wenig.

Zum Hintergrund: Seit 1957 ist Tempo 50 km/h als Regelgeschwindigkeit in Orten festgeschrieben und jede Änderung auf Tempo 30 kann nur ausnahmsweise und nur streckenweise bei besonders begründeter Gefahren­lage (z.B. vor Einrichtungen für Kinder und Senioren) angeordnet werden. Die Straßen­verkehrs­ordnung wurde nun jedoch im Jahr 2020 aktualisiert. In der neuen Fassung lässt sie ausdrücklich Modell­versuche wie das beantragte flächendeckende Tempo 30 zu – ohne aufwendige Begründung.

Was bedeutet das für die Menschen, den Radverkehr auf den Straßen, zu Fuß Gehende und Radfahrende auf geteilten Wegen oder Gehwegen?

Wir sollten in Kirkel die Chancen eines flächendeckenden Tempo 30 nutzen dürfen. Wie sieht die Realität denn aus? Der Verkehr auf unseren Straßen nimmt stetig zu, die Autos werden immer größer, das Saarland hat die höchste Pkw-Dichte in Deutschland. Vielfach fühlen sich Menschen durch den Verkehr belastet, wünschen sich ihre Orte lebenswerter“, erläutert Michael Feldmann von der BUND Regionalgruppe Bliesgau.

Tempo 30 ist keine Entscheidung gegen das Auto, sondern eine Entscheidung für Menschen, für das Klima und damit für unsere Zukunft. Für Tempo 30 gibt es gute Gründe: mehr Sicherheit, bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität“, so Ute Kirchhoff vom ADFC.

Für die drei Verbände ist klar: „So kommen wir mit der Verkehrswende nicht voran! Die Politik muss mutiger sein! Sie muss im Verkehrsraum für die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer sorgen und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger voranstellen“, fordert Werner Ried vom VCD.

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https://saarland.adfc.de/artikel/tempo-30-in-kirkel-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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