ADFC Radfahrschule

ADFC Radfahrschule © ADFC Saar

Geschichte der Fahrradschule ProVelo

Vor mehr als 10 Jahren wurde die Fahrradschule von Heike und Rolf Braun ins Leben gerufen.

Der Anfang

Bei der Gründung einer Tourismus- und Reiseberatungsfirma stieß Heike Braun im November 2012 auf den Verband der Radfahrlehrer und sein von Cristian Burmeister entwickeltes Lernkonzept Moveo Ergo Sum.

Obwohl Heike keine Zeit für eine Ausbildung hatte, war ihr Lebenspartner Rolf Braun interessiert und beschloss, die Ausbildung zu absolvieren. Nach Abschluss der Ausbildung zum Fahrradlehrer bei Christian Burmeister war die Begeisterung und das Engagement so groß, dass 2013 die Idee für eine Erwachsenen-Radfahrschule geboren wurde.

 

Die Umsetzung

Diese Idee konnte realisiert werden, als Heike und Rolf auf Fördermittel aus dem Projekt „Das Saarland lebt gesund“ aufmerksam gemacht wurden. Mit dem ADFC Saar als Projekt- und Kooperationspartner wurde eine finanzielle Unterstützung beantragt und mit einem zusätzlichen Zuschuss der Totogesellschaft konnte eine Flotte von Trainingsfahrrädern angeschafft werden.

Ein Fuhrpark allein reicht aber nicht aus. Es galt, einen geeigneten Schulungsort zu finden und andere Angelegenheiten wie Haftung, AGBs, die Entwicklung eines Logos, Marketing und eine Webseite zu organisieren.

 

Übungsgelände: Weltkulturerbe Völklinger Hütte

Der ADFC Saar konnte das Weltkulturerbe Völklinger Hütte überzeugen, einen stillgelegten Teil des Areals in Völklingen als Trainingsgelände für die Radfahrschule nutzen zu dürfen. Im Sommer 2013 wurde dann die ADFC-Radfahrschule Pro Velo im Beisein von Dr. Meinrad Maria Grewenig, dem Geschäftsführer des Weltkulturerbes, offiziell eröffnet. Zur gleichen Zeit begann die Schule, unter der Leitung von Rolf Braun verschiedene Radfahrkurse anzubieten. Ab 2014 stieg die Zahl der Anfragen und einige Teilnehmer kamen sogar aus über 200 km Entfernung, um an den Kursen teilzunehmen.

 

Heute

Aufgrund des Erfolges der Radfahrschule und des weltweiten Fahrradbooms und der damit verbundenen steigenden Nachfrage nach Radfahrkursen hat der ADFC Saar im Sommer 2021 mit großzügiger finanzieller Unterstützung durch das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (seit 2022: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz) drei weitere Fahrradlehrer*innen ausbilden lassen und den Fuhrpark um Kinderräder und Kinderroller erweitert, um auch Kurse für Schulen und Jugendliche anbieten zu können.

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https://saarland.adfc.de/artikel/geschichte-der-fahrradschule-provelo

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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