Für das Schuljahr 2023/2024 hat der ADFC Saar mit finanzieller Unterstützung des saarländischen Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ein Projekt ins Leben gerufen, um Schulen bei ihrer fahrradfreundlichen Entwicklung zu unterstützen und Schüler*innen auf dem Weg zu einer selbstbestimmten Mobilität zu begleiten. Das Projekt konzentriert sich auf weiterführende Schulen, arbeitet zum einen individuell und zum anderen verkehrsplanerisch.
Folgende Ziele stehen hierbei im Fokus:
Der ADFC Saar engagiert sich seit langem mit verschiedenen Aktivitäten an saarländischen Schulen. Es fällt auf, dass immer weniger Kinder das Radfahren sicher beherrschen und die Nutzung des Fahrrads im Alltag unterdurchschnittlich ist. Um zu verhindern, dass eine ganze Generation ohne Bezug zum Radfahren aufwächst, ist es dringend erforderlich, gegenzusteuern.
Die Förderung von Regelkenntnis, Fahrtüchtigkeit und sicheren Schulwegen ist entscheidend, um im Saarland das Potenzial des Fahrrads als Verkehrsmittel für Strecken bis zu zehn Kilometern optimal zu nutzen. Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie die sichere Beherrschung des Rades verdienen verstärkte Aufmerksamkeit, um sicherzustellen, dass Schüler*innen souverän, sicher und umweltschonend zur Schule gelangen.
Alle weiterführenden Schulen im Saarland sind zur Kooperation berechtigt. Voraussetzung für die Teilnahme sind die Bereitschaft und der Wunsch der Schulen, ihre eigene Fahrradfreundlichkeit nachhaltig zu verbessern und das Thema „Fahrrad“ möglichst langfristig im Schulalltag zu verankern.
Bei der Teilnahme an dem Projekt wird möglichst über mehrere Wochen hinweg an vorgegebenen Zielen gearbeitet. Hierbei werden Lehrer*innen, Schüler*innen, der ADFC Saar und mögliche externe Parteien zusammenarbeiten. Eine eigenständige Weiterführung der Integration des Fahrrads in das schulische Leben nach der Teilnahme am Schulradprojekt wird angestrebt.
Das dargestellte modulare Angebot umfasst einen breiten Bereich potentieller Kooperationsfelder. Bei der Teilnahme am Projekt werden Inhalt und Dauer der Zusammenarbeit gemeinsam mit der Schule entwickelt, wobei die aktuelle Situation, die Möglichkeiten und die Wünsche der Schule berücksichtigt werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an
Projektmitarbeiter Justin Klein: justin.klein [at] adfc-saar.de oder 0151 59155341
Projektleiterin Stephanie Noll: stephanie.noll [at] adfc-saar.de oder 068145098
Im Mittelpunkt dieses Moduls steht die Verbesserung der Fahrradfreundlichkeit der Schule. Der ADFC Saar unterstützt die Schulen mit Know-how und Netzwerken bei der Organisation von Materialien, Ausstattung und Bildungsinhalten. Welche Prozesse eingeleitet werden, hängt von der aktuellen Situation und den Wünschen der Schule ab.
Ziel dieses Moduls ist es, den Schulweg unter Einbeziehung aller beteiligten Gruppen (Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, Betreuer*innen, Verwaltung, Polizei, u.a.) mit dem Fahrrad so sicher wie möglich zu gestalten und zur Nutzung des Fahrrads für den Schulweg zu motivieren. Es wird auch untersucht, welche subjektiven oder faktischen Barrieren ggf. bei den jeweiligen Gruppen bestehen und wie diese beseitigt werden können.
Dieses Modul befasst sich mit der Fahrradinfrastruktur und den Verkehrsregeln. Die Schüler*innen lernen die verschiedenen Arten von Fahrradinfrastruktur und die Verkehrsregeln für den Radverkehr kennen. Sie entwickeln Strategien, um die vorhandene Infrastruktur zu nutzen, um sichere und durchgängige Routen zu entwerfen und Gefahrenstellen zu identifizieren. Außerdem werden die Eigenverantwortung und das Verhalten hinsichtlich Sicherheit auf dem Rad im Straßenverkehr thematisiert und eingeübt.
Dieses Modul befasst sich mit demokratischen Entscheidungsprozessen und dem Einfluss, den Schüler*innen sowie Schulen auf diese Prozesse haben können. Die Wünsche und Ideen der Schüler*innen werden erarbeitet und der Kontakt und die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern aufgebaut.
Im Mittelpunkt dieses Moduls stehen die Beherrschung des Fahrrads an sich und die Verkehrssicherheit des (eigenen) Fahrrads. Dies sind wichtige Voraussetzungen für das Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten und damit auch für ein souveränes Verhalten im Straßenverkehr. Erst wenn ausreichend Kontrolle, Sicherheit und Qualität des Materials vorhanden sind, kann die ganze Aufmerksamkeit auf das Verhalten im Straßenverkehr gerichtet werden.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.