Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Saarland e. V.

Nudeldemo 2025

Nudeldemo - Sicherheitsabstand © Birgit Müller

Radfahrer in St. Ingbert fordern Sicherheitsabstand im Straßenverkehr ein

Wer mit dem Auto innerorts einen Radfahrer überholt, muss einen Abstand von 1,50 Meter einhalten. Da diese Verkehrsregel häufig nicht beachtet wird, haben Fahrradlobbyisten den Sicherheitsabstand sichtbar gemacht.

Mit einer Aktionsfahrt durch St. Ingbert und Rentrisch, bei der Schwimmnudeln auf dem Gepäckträger wurden die Autofahrer auf Distanz gehalten.

 „Radfahrer fühlen sich im Ortsverkehr häufig bedrängt, weil die Autos viel zu dicht an ihnen vorbeifahren. Vorgeschrieben ist eigentlich ein Abstand von 1,50 Meter, also etwa der Hälfte einer Fahrspur oder bildlich gesprochen: Der Breite eines alten VW-Käfers“, sagt Ursula Hubertus, Sprecherin der ADFC-Ortsgruppe St. Ingbert. Wie eine Studie der Hochschule Kempten im vergangenen Jahr gezeigt habe, halten etwa zwei Drittel der Autofahrer diesen Abstand nicht ein. Sie passierten Radler meist zu eng und mit zu hoher Geschwindigkeit. „Dies gefährdet Fahrradfahrer massiv, da sie durch den Fahrtwind der oft großen Autos ins Schlingern geraten können“, warnt Hubertus. 

Gefährlich seien auch die nur durch eine Markierung abgetrennten Radfahrstreifen, wie sie in St. Ingbert an der Rickertstraße und Saarbrücker Straße zu finden sind. „Die Studie der Hochschule Kempten hat gezeigt, dass bei diesen Markierungen die Autofahrer einen noch geringeren Abstand einhalten, weil sie die Wegstreifen als separaten Fahrradweg wahrnehmen. Aber auch hier ist der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten, denn sie gelten als Teil der Fahrbahn“, erklärt die ADFC-Sprecherin. Sie verweist darauf, dass in St. Ingbert die wenigen markierten Radwege häufig an Randstreifen mit parkenden Autos vorbeiführen würden. „Das birgt für Fahrradfahrer zusätzlich die Gefahr, dass sie mit unachtsam geöffneten Autotüren kollidieren. Hier können wir immer wieder nur an die Autofahrer appellieren, dass sie den Schulterblick nicht vergessen und mit Radlern rechnen sollten“, betont Ursula Hubertus. 

Auf Landstraßen und anderen Verkehrswegen außerhalb von Ortschaften ist ein noch größerer Abstand von zwei Metern Vorschrift, wenn dort Fahrradfahrer überholt werden. Das einspricht etwa der Breite eines Autos. Auch dort gilt diese Regelung ebenso für Fahrradstreifen, die nur durch eine Markierung abgegrenzt sind und nicht als separater Radweg geführt werden. Wer gegen den Sicherheitsabstand verstößt, dem droht ein Bußgeld von 30 Euro. „Bei unserer Aktion mit Schwimmnudeln auf dem Gepäckträger wollten wir für die Autofahrer in St. Ingbert und Rentrisch sichtbar machen, ab welchem Abstand sich Radfahrer im Straßenverkehr sicher fühlen können. 

Wir fordern alle Autonutzer dazu auf, sich bei Gegenverkehr lieber mal ein paar Sekunden zu gedulden und hinter den Radfahrern herzufahren, anstatt sie durch enge Überholmanöver zu gefährden“, sagt die Vertreterin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Von der Stadt St. Ingbert wünscht sich der Verein ein stärkeres Engagement für den Radverkehr, etwa durch die Ausweisung von Fahrradstraßen wie in Saarbrücken, die Einrichtung separater Radwege sowie der flächendeckenden Ausweisung von Tempo-30-Zonen, die auch Fußgängern und Anwohnern zugutekämen.

Weitere Informationen:
Studie der Hochschule Kempten zum Sicherheitsabstand im Straßenverkehr:
https://www.hs-kempten.de/hochschule/aktuelles/artikel/bitte-abstand-halten-2959
Informationen des ADFC zum Sicherheitsabstand auch auf Schutzstreifen:
https://www.adfc.de/artikel/radfahren-auf-fahrbahnen-konflikte-mit-autoverkehr

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