Nudeltour in Saarbrücken

Einsfünfzig - Überholabstand © Andreas Cremer

ADFC-Aktionen zum 1,5 m Abstand beim Überholen von Radfahrenden

"Weltnudeltag" zur Sicherheit von Radfahrenden!

Radfahrende werden gefährdet, wenn sie von Autos zu eng überholt werden. Der ADFC Saarbrücken will durch Aktionen anlässlich des „Weltnudeltages“ zur Sicherheit von Radfahrenden beitragen. Der „Weltnudeltag“, jährlich am 25.10., zielt eigentlich auf die Feier der Pasta. Der ADFC nahm diesen Tag zum Anlass für Aktionen mit Schwimmnudeln. Diese sind für Radfahrende ein Mittel, um den notwendigen Abstand von Autos beim Überholen von Radfahrenden zu verdeutlichen.
Mit einem Infostand an der Ecke Betzenstraße/Bahnhofsstraße machte der ADFC Saarbrücken an diesem Montag auf die Problematik aufmerksam. Darüber hinaus waren Radfahrende – von der Polizei begleitet –  bei zwei kurzen Fahrradtouren um 16 und um 17 Uhr mit Schwimmnudeln als Abstandanzeiger in der Innenstadt unterwegs, um Autofahrende auf die Regelungen zum Überholen hinzuweisen, die jetzt auch in der novellierten StVO verankert sind.

„Die Straßenverkehrsordnung schreibt nun endlich den seitlichen Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern vor: mindestens1,50 m innerorts und 2 m außerorts. In bestimmten Situationen müssen sogar größere Abstände eingehalten werden, um die Fahrradfahrenden nicht zu gefährden“, so Herbert Loskill für den ADFC.
Dadurch soll die Sicherheit von Radfahrenden vor allem in den Städten deutlich erhöht werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Radfahrende auf der Straße, auf einem Radfahr- oder Schutzstreifen fahren. Der vorgeschriebene Abstand ist überall einzuhalten.
Diese Regelungen gelten zwar bereits aufgrund von Gerichtsentscheidungen seit den 1980er Jahren, aber jetzt sind sie zusätzlich im novellierten Gesetz ausdrücklich festgelegt.

Dichtes Überholen gefährdet Radfahrende: Es bringt sie ins Wanken oder sogar zu Fall durch Erschrecken, durch die Luftverwirbelung und durch die Sogwirkung. Bei Glätte, Wind, Steigungen oder anderen Gefahrensituationen kann noch ein größerer Abstand erforderlich sein, wenn ein Auto ein Fahrrad überholen möchte. Denn in solchen Momenten können Radfahrer noch stärker ins Schwanken geraten oder zu Ausweichmanövern gezwungen sein. Auf den Meter genau ist dieser größere Abstand aber nicht festgelegt. In diesen Situationen müssen Autofahrer die Lage verantwortungsvoll einschätzen, unter Berücksichtigung der Grundregel des § 1der StVO

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Tatsächlich hat sich seit der Einführung am 20. April 2020 nach Ansicht des ADFC jedoch wenig geändert. ADFC-Sprecher Herbert Loskill konstatiert: „Autofahrende überholen Fahrradfahrende immer noch mit zu geringem Abstand in Unkenntnis der neuen wie alten Regeln, aus Unachtsamkeit, aber auch aus Rücksichtlosigkeit.“  Während Schutz- und Radstreifen den Fahrradfahrenden noch eine gewisse Sicherheitszone bieten würden, seien die Radfahrenden bei fehlenden und zu schmalen Radwegen – ein in Saarbrücken leider weitverbreitetes Phänomen – nur dem Gutdünken der Autofahrer beim Überholen ausgeliefert. Jede Radfahrerin und jeder Radfahrer kenne das: Ein Autofahrer überhole „noch mal schnell“, obwohl der Gegenverkehr bereits in Sicht sei oder die Breite der Straße ein gefahrloses Überholen überhaupt nicht zulasse. In vielen Fernsehbeiträgen sowie in den Netzwerken seien  solche gefährliche Situationen dokumentiert.
Oft sei Autofahrenden nicht bewusst, wie ihr Handeln Fahrradfahrende verunsichere und gefährde. Dies trage auch dazu bei, dass sich viele Erwachsene und Kinder nicht mit dem Fahrrad auf die Straße trauten.


Die Aktion soll Auftaktveranstaltung zu einer Kampagne zu den Themen Abstand beim Überholen und Sicherheit von Fahrradfahrenden sein.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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