ADFC-Aktionen zum 1,5 m Abstand beim Überholen von Radfahrenden
"Weltnudeltag" zur Sicherheit von Radfahrenden!
Radfahrende werden gefährdet, wenn sie von Autos zu eng überholt werden. Der ADFC Saarbrücken will durch Aktionen anlässlich des „Weltnudeltages“ zur Sicherheit von Radfahrenden beitragen. Der „Weltnudeltag“, jährlich am 25.10., zielt eigentlich auf die Feier der Pasta. Der ADFC nahm diesen Tag zum Anlass für Aktionen mit Schwimmnudeln. Diese sind für Radfahrende ein Mittel, um den notwendigen Abstand von Autos beim Überholen von Radfahrenden zu verdeutlichen.
Mit einem Infostand an der Ecke Betzenstraße/Bahnhofsstraße machte der ADFC Saarbrücken an diesem Montag auf die Problematik aufmerksam. Darüber hinaus waren Radfahrende – von der Polizei begleitet – bei zwei kurzen Fahrradtouren um 16 und um 17 Uhr mit Schwimmnudeln als Abstandanzeiger in der Innenstadt unterwegs, um Autofahrende auf die Regelungen zum Überholen hinzuweisen, die jetzt auch in der novellierten StVO verankert sind.
„Die Straßenverkehrsordnung schreibt nun endlich den seitlichen Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern vor: mindestens1,50 m innerorts und 2 m außerorts. In bestimmten Situationen müssen sogar größere Abstände eingehalten werden, um die Fahrradfahrenden nicht zu gefährden“, so Herbert Loskill für den ADFC.
Dadurch soll die Sicherheit von Radfahrenden vor allem in den Städten deutlich erhöht werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Radfahrende auf der Straße, auf einem Radfahr- oder Schutzstreifen fahren. Der vorgeschriebene Abstand ist überall einzuhalten.
Diese Regelungen gelten zwar bereits aufgrund von Gerichtsentscheidungen seit den 1980er Jahren, aber jetzt sind sie zusätzlich im novellierten Gesetz ausdrücklich festgelegt.
Dichtes Überholen gefährdet Radfahrende: Es bringt sie ins Wanken oder sogar zu Fall durch Erschrecken, durch die Luftverwirbelung und durch die Sogwirkung. Bei Glätte, Wind, Steigungen oder anderen Gefahrensituationen kann noch ein größerer Abstand erforderlich sein, wenn ein Auto ein Fahrrad überholen möchte. Denn in solchen Momenten können Radfahrer noch stärker ins Schwanken geraten oder zu Ausweichmanövern gezwungen sein. Auf den Meter genau ist dieser größere Abstand aber nicht festgelegt. In diesen Situationen müssen Autofahrer die Lage verantwortungsvoll einschätzen, unter Berücksichtigung der Grundregel des § 1der StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Tatsächlich hat sich seit der Einführung am 20. April 2020 nach Ansicht des ADFC jedoch wenig geändert. ADFC-Sprecher Herbert Loskill konstatiert: „Autofahrende überholen Fahrradfahrende immer noch mit zu geringem Abstand in Unkenntnis der neuen wie alten Regeln, aus Unachtsamkeit, aber auch aus Rücksichtlosigkeit.“ Während Schutz- und Radstreifen den Fahrradfahrenden noch eine gewisse Sicherheitszone bieten würden, seien die Radfahrenden bei fehlenden und zu schmalen Radwegen – ein in Saarbrücken leider weitverbreitetes Phänomen – nur dem Gutdünken der Autofahrer beim Überholen ausgeliefert. Jede Radfahrerin und jeder Radfahrer kenne das: Ein Autofahrer überhole „noch mal schnell“, obwohl der Gegenverkehr bereits in Sicht sei oder die Breite der Straße ein gefahrloses Überholen überhaupt nicht zulasse. In vielen Fernsehbeiträgen sowie in den Netzwerken seien solche gefährliche Situationen dokumentiert.
Oft sei Autofahrenden nicht bewusst, wie ihr Handeln Fahrradfahrende verunsichere und gefährde. Dies trage auch dazu bei, dass sich viele Erwachsene und Kinder nicht mit dem Fahrrad auf die Straße trauten.
Die Aktion soll Auftaktveranstaltung zu einer Kampagne zu den Themen Abstand beim Überholen und Sicherheit von Fahrradfahrenden sein.