Toter Winkel

Toter Winkel © Rolf Ruppenthal

Achtung Toter Winkel – eine Aktion gegen die Gefahren des Abbiegens

Der "Tote Winkel" beim Rechtsabbiegen ist insbesondere für Radfahrende sehr gefährlich. Es gilt, alle Verkehrsteilnehmer für diese Problematik zu sensibilisieren.

Der ADFC Saarlouis hat zusammen mit dem Neuen Betriebshof Saarlouis (NBS) die ersten Toter-Winkel-Aufkleber auf dessen Fahrzeugen angebracht. Die Aufkleber sollen Radfahrer darauf aufmerksam machen, dass sie von einem abbiegenden Fahrzeug übersehen werden können. Gerade in der Grenzregion sind vielen Bürgern sicherlich bereits die "Angles Morts"-Aufkleber, die in Frankreich Pflicht sind, aufgefallen. Immer wieder verunglücken Radfahrer*innen, da die Gefahr des Toten Winkels unterschätzt wird. Der ADFC erinnert daran, dass bei falsch eingestellten Spiegeln eine große Fläche nicht einsehbar ist. Auch ist es sehr wichtig, dass sich Fahrzeugführer*innen in der Hektik des Verkehrs die Zeit für ein vorsichtiges Abbiegen nehmen. Es freut den ADFC deshalb, dass der Stellvertretende NBS-Betriebsleiter Dietmar Esser die Initiative tatkräftig unterstützt. Speditionen, Verkehrsbetriebe oder andere öffentliche Flottenbetreiber können sich gerne an den ADFC wenden, wenn sie Ihre Fahrzeuge ebenfalls mit den Aufklebern der Berufsgenossenschaft Verkehr ausstatten möchten.

"Laut der vorläufigen Unfall-Statistik von 2019 des Statistischen Bundesamts kamen auf deutschen Straßen 3.059 Menschen bei Unfällen ums Leben – rund 216 weniger als 2018. Die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrenden stieg allerdings um 32,6 Prozent auf insgesamt 473. Schätzungen der Unfallforschung der Versicherer gehen davon aus, dass ein Drittel dieser tödlichen Unfälle auf Abbiegeunfälle zurückgeht. Genau kann dies allerdings nicht beziffert werden, da der tote Winkel nicht ausdrücklich in der Straßenverkehrsunfallstatistik erfasst wird. Sicherheitsbeauftragte sollten ihre Kolleginnen und Kollegen immer wieder dafür sensibilisieren, auf den toten Winkel zu achten." (https://aug.dguv.de/fuer-die-praxis/verkehrssicherheit/toter-winkel/)

Selbstverständlich sollten Radfahrer*innen auf ihre eigene Sicherheit achten. Mindestens genauso wichtig, wenn nicht viel wichtiger ist, dass sich die Fahrzeugführer*innen an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen halten. Außerdem müssen die Spiegel richtig eingestellt sein, so dass sie eine lückenlose Rundumsicht ermöglichen. So viele Fahrzeuge wie möglich sollten mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet sein. Letztendlich kann niemand den Fahrer*innen die Hauptverantwortung beim Abbiegen nehmen.

SR "aktueller Bericht" vom 22.12.2021: 
ADFC: Aufklärung über die Gefahren des toten Winkels für Fahrradfahrer - der Beitrag findet sich in der SR-Mediathek (link: https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=110828&startvid=7).

Downloads

Toter Winkel-Aufkleber

Toter Winkel-Aufkleber

Copyright: Rolf Ruppenthal

3000x2542 px, (JPG, 1 MB)

Verwandte Themen

Aktive des ADFC SLS vor dem neuen Abstands-Banner in SLS

Mindestabstand für Radfahrende beachten

ADFC-Kreisverband Saarlouis weist mit einem Banner auf den Überholabstand von mindestens 1,5 Meter hin.

KidicalMass Saarbrücken

FahrradKinderDemo in Saarbrücken: Forderungen der Kids an OB von SB übergeben

Kinder aufs Rad!

Für ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht, für Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit…

Studentenwerk - Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Studentenwerk im Saarland als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ zertifiziert

Das Studentenwerk des Saarlandes e.V. wurde vom ADFC als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" zertifiziert. Am 3. Mai fand…

Winter Bike to Work Day in Homburg

Winter Bike to Work Day 2023

Guten Morgen Winterradler am Uniklinikum in Homburg!

Arbeitskammer ist fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Arbeitskammer des Saarlandes ist wieder fahrradfreundliche Arbeitgeberin

Die Arbeitskammer des Saarlandes (AK) ist erneut als fahrradfreundliche Arbeitgeberin in Silber zertifiziert worden.

Aktionstag "Stärkung des Radverkehrs im Landkreis St. Wendel" in Marpingen

Aktionstag des Projekts "Stärkung des Radverkehrs im Landkreis St. Wendel"

Bürgermeister Weber im Gespräch mit Schülern der Gemeinschaftsschule Marpingen über das lokale Fahrradklima

Fahrradzone in Kirkel

Fahrradzone in Kirkel Limbach eingerichtet

"Die Gemeinde Kirkel geht mit der Einrichtung einer Fahrradzone einen wichtigen Schritt, die Mobilitätswende zu…

2022 muss das Jahr der Umsetzung werden!

Der ADFC Saar zieht Bilanz für 2021 und richtet den Blick auf 2022

Nikolausstaffel in Merzig

Nikolaus-Staffel in Merzig

Nach Merzig hatte Sankt Nikolaus die Fahrradstaffel entsandt

https://saarland.adfc.de/artikel/achtung-toter-winkel

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt