Mindestabstand für Radfahrende beachten
ADFC-Kreisverband Saarlouis weist mit einem Banner auf den Überholabstand von mindestens 1,5 Meter hin.
Seit April 2020 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kraftfahrzeugführende beim Überholen von Radfahrenden einen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts einhalten müssen. Doch dies wird nach den Erfahrungen von Marcel Scherf, Sprecher des ADFC Saarlouis nicht von allen Autofahrenden beachtet. Deshalb initiierte er im ADFC Saarlouis eine „Banner-Aktion“, bei der auf 4×1 Meter großen Bannern auf den einzuhaltenden Mindestabstand hingewiesen wird.
Bis Ende Oktober 2023 hängt ein Banner an der Kreuzung Zeughausstraße / Choisyring / Prälat-Subtil-Ring. Für den ADFC Saarlouis ist die Aktion aber auch noch aus einem anderen Grund wichtig und nötig: „Viele Autofahrer gehen irrtümlich davon aus, dass bei einem vorhandenen Schutzstreifen der Mindestabstand nicht eingehalten werden muss.“
Der ADFC Saarlouis bedankt sich bei der Stadt Saarlouis für die Unterstützung und freut sich, einen kleinen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit, die im städtischen Radverkehrskonzept angestrebt ist, zu leisten.