Tempo 30 in Saarbrücken

Tempo 30 in Saarbrücken © Andreas Cremer

Tempo 30 in Saarbrücken

Flächendeckendes Tempo 30 in Saarbrücken als Modellprojekt

Der Saarbrücker Oberbürgermeister Uwe Conradt plant, modellhaft Tempo 30 auf mehreren Hauptstraßen der Landeshauptstadt anzuordnen. Er greift damit eine Initiative des Deutschen Städtetages auf, wegen der sich im vergangenen Jahr mehrere Umwelt- und Verkehrsverbände unter Federführung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) an ihn gewandt hatten. Der Landesverband Saarland und die Ortsgruppe Saarbrücken des ADFC begrüßen, dass die Stadt Saarbrücken die Anregung aufgreift und beabsichtigt, flächendeckendes Tempo 30 in einem Teil der Innenstadt umzusetzen.

Der ADFC unterstützt daher auch die Forderung der Stadt an das Land als oberster Verkehrsbehörde, die Genehmigung für das Modellprojekt zu erteilen. Bei ihrer Entscheidung werde es sich zeigen, wie ernst es die Landesregierung ihrerseits mit der Verkehrswende und nicht zuletzt mit der Förderung des Radverkehrs nehme.

Der ADFC sieht das Projekt als einen richtigen Schritt in Richtung einer Verkehrswende. Viele Gründe sprechen für den ADFC für diese Maßnahme: Beruhigte Straßen, weniger Gefährdung von Zufußgehenden und Radfahrenden, weniger Lärm, weniger Abgase und Feinstaub würden eine Verbesserung der Lebensqualität der Stadt bedeuten.

ADFC-Sprecher Thomas Fläschner freut sich aber vor allem darüber, dass die Stadt Saarbrücken mit ihrem Vorhaben der Neuausrichtung der Straßenverkehrsordnung folgt, die in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift folgendermaßen formuliert ist: „Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die ‚Vision Zero‘ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“

Für den ADFC bietet eine flächenhafte Geschwindigkeitsreduzierung große Chancen auf eine vielfältigere Nutzung des öffentlichen Raumes und damit auf eine lebenswerte Stadt. Beispiele aus anderen Städten zeigten, so Herbert Loskill und Silvan Schwebke vom ADFC Saarbrücken, dass bessere Bedingungen für Fuß- und Radverkehr bei verlangsamtem und sogar weniger Autoverkehr auch Handel und Gastronomie in den Innenstädten stärkten. Saarbrücken könnte mit dem Modellversuch durch temporäre Umgestaltungen einiger Straßen dort sowohl die Sicherheit, als auch die Aufenthaltsqualität erhöhen. Angesichts von weniger Autolärm und Abgasen könnte so z.B. mit umgewandelten Parkplätzen auch attraktive Außen-Gastronomie entstehen.

Der ADFC hofft, dass das Verkehrsministerium den Schritt des Saarbrücker Oberbürgermeisters wohlwollend und zügig unterstützt, und eine baldige Umsetzung ermöglicht. Damit bekomme Saarbrücken saarland- und bundesweit Vorbildfunktion.

Ein guter Schritt verweist für den ADFC aber auch auf weitere notwendige Schritte. Die Umsetzung sicherer Radrouten müsse endlich zügig und zielgerichtet angegangen werden, statt in kleinsten Abschnitten vorzugehen. Zu lange schon warten selbst die hochpriorisierten Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans von 2017 in Saarbrücken auf eine Umsetzung. Ebenso müsse der Radverkehrsplan des Landes nach seiner Überarbeitung endlich die Umsetzung erreichen, nachdem der Ausbau hier zuletzt nahezu stillgestanden habe.

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https://saarland.adfc.de/artikel/tempo-30-in-saarbruecken

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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