Fahrradzone in Kirkel

Fahrradzone in Kirkel © Armin Jung

Fahrradzone in Kirkel Limbach eingerichtet

"Die Gemeinde Kirkel geht mit der Einrichtung einer Fahrradzone einen wichtigen Schritt, die Mobilitätswende zu stärken", so Verkehrsministerin Anke Rehlinger

Mehr Raum und Sicherheit für Radfahrer in Kirkel Limbach. Die neu eingerichtete Fahrradzone erstreckt sich in West Ost Richtung von der Straße „Zum Schwimmbad“ bis zur L 222. In Nord Süd Richtung verläuft die Grenze der Fahrradzone von der „Hauptstraße“ bis zur Bahnlinie. Gefördert wurde die Einrichtung der Fahrradzone zu 90% durch das Sonderförderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes. Der Förderantrag wurde über das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr gestellt. Am 04. Februar nun wurde die Fahrradzone in Kirkel Limbach aktiviert.

Die Geschichte der Fahrradzone begann am 01. März 2021 mit einem Beschluss des Ortsrates Kirkel Limbach, in dem dieser die Verwaltung beauftragte, eine Fahrradzone einzurichten und Förderanträge für deren Finanzierung zu stellen, mit der Absicht die Sicherheit für Radfahrer in der Gemeinde Kirkel zu verbessern.

Hintergrund:

Es gibt viele Möglichkeiten, die Gemeinde Kirkel mit dem Fahrrad von West nach Ost zu durchfahren. Eine Route führt entlang der Kaiserstraße über die Ein- und Ausfahrt zur A8 und über die Windschnorr. Allerdings gibt es auf dieser Strecke eine erhöhte Unfallgefahr für Fahrradfahrer.

Die sicherere Variante führt über den Saar-Nahe-Höhenradweg / Adebar-Tour. Die neue Fahrradzone soll die sichere Weiterfahrt durch Limbach gewährleisten. Außerdem liegen im Bereich der Fahrradzone viele soziale Einrichtungen: Schwimmbad, Sportplatz, Kindergarten, Dorfhalle, Schulen und ein Spielplatz. Viele Familien mit Kindern frequentieren diesen Teil von Limbach täglich. Oft werden die Kinder mit dem Auto gebracht! Dies ist nicht nur gefährlich für die Kinder und ihre Eltern, die mit dem Rad unterwegs sind, sondern auch schädlich für unsere Umwelt und belastet die Anwohner mit Lärm und Abgasen.

Bürgermeister Frank John begrüßt die Einrichtung einer Fahrradzone und erhofft sich mehr Sicherheit, weniger Lärm und Gestank und schlussendlich mehr Radfahrer in der Gemeinde Kirkel und dadurch einen verbesserten Klimaschutz. Frank John weiter: „Eine veränderte Mobilität nutze uns allen. Lassen Sie uns Anfangen!“

Verkehrsministerin Anke Rehlinger ergänzt: „Alltagsradverkehr findet hauptsächlich innerorts statt. Die Gemeinde Kirkel geht mit der Einrichtung einer Fahrradzone einen wichtigen Schritt, die Mobilitätswende zu stärken. Das fördert nicht nur die Gesundheit und den Umweltschutz, sondern vor allem auch die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer im Straßenverkehr.“

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https://saarland.adfc.de/artikel/fahrradzone-in-kirkel-limbach-eingerichtet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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