Arbeitskammer ist fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Arbeitskammer ist fahrradfreundlicher Arbeitgeber © Arbeitskammer

Arbeitskammer des Saarlandes ist wieder fahrradfreundliche Arbeitgeberin

Die Arbeitskammer des Saarlandes (AK) ist erneut als fahrradfreundliche Arbeitgeberin in Silber zertifiziert worden.

Die Arbeitskammer des Saarlandes (AK) ist heute erneut als fahrradfreundliche Arbeitgeberin in Silber zertifiziert worden. „Wir sind sehr stolz, erneut den Silberstatus erreicht zu haben. Es freut uns sehr, dass die kontinuierlichen Bemühungen, unsere Kolleginnen und Kollegen für das Radfahren zu begeistern, vom ADFC auf diese Weise anerkannt werden“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer.

„Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ ist ein Programm des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC). Die AK hat das Siegel bereits 2019 erhalten. Sie ist damit eine von drei Arbeitgeberinnen im Saarland, die den Silberstatus in Sachen Fahrradfreundlichkeit erhalten haben. Das Zertifikat in Gold hat dagegen noch kein saarländischer Arbeitgeber erreicht.

 „Es freut mich sehr, dass die Arbeitskammer sich nicht ausgeruht hat, sondern im Zuge der erneuten Zertifizierung weiter an Verbesserungen gearbeitet hat. Damit ist sie hoffentlich Vorbild für andere saarländische Betriebe“, sagt Thomas Fläschner, Vorstandssprecher des ADFC Landesverbandes Saarland, bei der Übergabe des Zertifikats in Silber für die AK-Standorte in Saarbrücken und Kirkel.

Um das Zertifikat in Silber zu erhalten, hat die Arbeitskammer unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen und umgesetzt. Es gibt eine Dienstvereinbarung Mobilität inklusive einer Mobilitätsstrategie und finanzielle Förderinstrumente für den Radverkehr. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen Diensträder, abschließbare Fahrrad-Stellplätze in den Tiefgaragen mit kleinen Reparaturstationen zu Verfügung. Dafür wurden sogar eingangsnahe Pkw-Stellplätze in Radabstellplätze umgewandelt. Die Arbeitskammer nimmt regelmäßig an Fahrradkampagnen wie dem Stadtradeln teil, unternimmt betriebsintern Fahrradtouren, bietet individuelle Streckenberatung für Beschäftigte u.v.m.

„Unser nächstes Ziel ist es, das Zertifikat in Gold zu erhalten. Dafür planen wir bereits weitere Angebote rund ums Radfahren, wie etwa Duschen für die Beschäftigten“, ergänzt Christian Ott, Fahrradkoordinator der Arbeitskammer. Die Vorteile liegen auf der Hand. „Mit unserem Engagement tun wir etwas für den Klimaschutz, fördern die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, fördern nachhaltige Mobilität und benötigen auch weniger Parkplätze“, so Beatrice Zeiger abschließend.

alle Themen anzeigen

Verwandte Themen

Fahrradzone in Kirkel

Fahrradzone in Kirkel Limbach eingerichtet

"Die Gemeinde Kirkel geht mit der Einrichtung einer Fahrradzone einen wichtigen Schritt, die Mobilitätswende zu…

Querungshilfe Lisdorf

Überquerungsmöglichkeit Ensdorfer Straße in Saarlouis-Lisdorf

Landrat Patrik Lauer möchte lebensgefährliche Stellen entschärfen

Fahrradabstellanlage am Bahnhof

Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof - Ein sichtbares Zeichen für die Mobilitätswende

ADFC Saar und VCD Saarland begrüßen den Vorstoß der Saarbrücker SPD-Stadtratsfraktion zum Bau eines Fahrradparkhauses am…

2022 muss das Jahr der Umsetzung werden!

Der ADFC Saar zieht Bilanz für 2021 und richtet den Blick auf 2022

Kidical Mass Saarbrücken

Kidical Mass-Wochenende im September 2022

Kinder-Fahrrademos am 24.9.2022 um 15 Uhr in Saarbrücken und Saarlouis sowie am 25.9. um 14 Uhr in Homburg und Merzig

Winter Bike to Work Day in Homburg

Winter Bike to Work Day 2023

Guten Morgen Winterradler am Uniklinikum in Homburg!

KidicalMass Saarbrücken

FahrradKinderDemo in Saarbrücken: Forderungen der Kids an OB von SB übergeben

Kinder aufs Rad!

Für ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht, für Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit…

Weihnachtsfrauen und -männer

Weihnachtsfrauen und -männer

... radelten bei widrigem Wetter für bessere Fahrradinfrastruktur in Saarlouis!

https://saarland.adfc.de/artikel/arbeitskammer-des-saarlandes-ist-wieder-fahrradfreundliche-arbeitgeberin

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt