Querungshilfe Lisdorf

Querungshilfe Lisdorf © ADFC Saarlouis, Daub

Überquerungsmöglichkeit Ensdorfer Straße in Saarlouis-Lisdorf

Landrat Patrik Lauer möchte lebensgefährliche Stellen entschärfen

Seit vielen Jahren engagieren sich der Kreisverband Saarlouis des Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Clubs (ADFC) und viele besorgte Eltern um eine Fußgängerüberquerung in der Ensdorfer Straße, Höhe Kleinstraße, Gatterstraße und Fort Rauch.

Das Ergebnis der Verkehrszählung aus dem Jahr 2021 besagt, dass es mehr als genügend Fahrzeuge gibt, um hier entsprechend handeln zu können. Es gäbe aber nicht genug Fußgänger und Radfahrer, die die Fahrbahn überqueren wollen. Somit lägen die „verkehrsrechtlichen Voraussetzungen“ für einen Zebrastreifen oder eine Ampel nicht vor, so Landrat Patrik Lauer bei einem Treffen mit dem ADFC. Den ADFC und die Elterninitiative wundert das nicht, denn an dieser Stelle möchte man wirklich ungern die Fahrbahn queren. Obwohl es für viele Kinder der morgendliche Schulweg ist, passiert leider seit Jahren nichts.

Ein Ortstermin Mitte Februar zwischen ADFC und betroffenen Eltern sowie Landrat Patrik Lauer und der Kreisverkehrsbehörde, vertreten durch Herrn Ebert, brachte nun große Hoffnung auf eine zeitnahe Verbesserung der Situation. Landrat Patrik Lauer möchte sich hierfür persönlich einsetzten.

Im Radverkehrskonzept der Stadt Saarlouis heißt es hierzu: „Es fehlt ein Zebrastreifen. Für Familien mit Kindern ist die Fahrt in die Stadt lebensgefährlich und nicht einladend.“ Das Radverkehrskonzept schlägt deshalb an besagter Stelle eine Querungshilfe durch eine Mittelinsel vor, sodass der Fuß- und Radverkehr sicherer die Fahrbahn queren kann.

Wenngleich Herr Lauer als Landrat nicht für Querungshilfen, sondern nur für Ampeln und Zebrastreifen zuständig ist, bot er dem ADFC aber an, sich für eine schnelle Umsetzung des Radverkehrskonzeptes in diesem Bereich einzusetzen. Dazu werde er sich mit Oberbürgermeister Peter Demmer in Verbindung setzen.

Ferner wies der ADFC Saarlouis darauf hin, dass kurz vor dem Ortsschild Lisdorf, aus Ensdorf kommend tatsächlich nochmal auf ein Tempolimit von 70 km/h hingewiesen wird, was nach Auffassung der Eltern eher zum Beschleunigen statt zum langsameren Fahren animiert. Die Beschilderung auf der Ensdorfer Brücke falle durchaus in die Zuständigkeit der Kreisverkehrsbehörde und würde nochmal überprüft werden.

Am Ende des Ortstermins freute sich Herr Lauer die Petition der KIDICAL MASS für ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht mit bundesweit über 84.211 Unterschriften entgegen zu nehmen. Für die Belange in seinem Zuständigkeitsbereich möchte er sich zeitnah einsetzten, wie beispielsweise die im Radverkehrskonzept erwähnten fußgängerfeindlichen Ampeln und die „nicht radgerechten“ Ampeln in der Innenstadt.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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