Kirkel-Limbach

Kirkel-Limbach © Thomas Fläschner

Tempo 30 in Kirkel

Am Montag, den 23.8., werden der BUND, der ADFC und der VCD gemeinsam um 11 Uhr am Landratsamt in Homburg für ein flächendeckendes Tempo 30 in Kirkel demonstrieren.

WIR FORDERN TEMPO 30, JETZT

 

TEMPO 30 für die Menschen

TEMPO 30 innerorts:

  • Bewahrt Menschen vor Tod und Verletzungen durch Unfälle.
  • Reduziert enorme Kosten für Behandlung, medizinische Rehabilitation und vorzeitige Berentung von Unfallverletzten.
  • Schützt Menschen vor Lärmschäden.
  • Bessert das körperliche und psychische Wohlbefinden der Menschen.
  • Schützt Lebens- und Wohngebiete.
  • Verbessert den Verkehrsfluss in Dörfern und Städten.
  • Gibt den Fußgängern “ihre Gehwege“ zurück, weil die (Schnell-) Radfahrer wieder auf der Straße fahren können und werden.

 

Tempo 30 in der Biosphäre Bliesgau
 

  • Viele Gemeinden im Saar-Pfalz-Kreis fordern Tempo 30 innerorts.
  • Wir haben ein Recht auf TEMPO 30 innerorts in der Biosphäre Bliesgau und im Saarpfalz Kreis.
  • Die Regionalgruppe Bliesgau des BUND fordert seit langem TEMPO 30 in Dörfern und Städten.
  • Fangen wir an mit einem Pilotprojekt TEMPO 30 in der Gemeinde Kirkel:
  • Die Durchgangsstraßen in der Gemeinde sind schwerpunktmäßig Wohngebiete mit einem garantierten Recht auf Schutz der Menschen.
  • In Altstadt z.B. ist die Gefährdung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer in der Ortsstraße unerträglich.

 

TEMPO 30 in Europa
 

  • In Spanien gilt TEMPO 30 innerorts.
  • In Paris gilt TEMPO 30 innerorts.
  • In Baden Württemberg gilt TEMPO 30 innerorts in vielen Städten und Gemeinden.
  • Viele Großstädte in Deutschland fordern TEMPO 30 innerorts, auch Saarbrücken.

Am 15. Juli 2021 haben wir bei Herrn Landrat Dr. Gallo die Einführung von Tempo 30 als Pilotprojekt beantragt. Er hat sich innerhalb von 4 Wochen NICHT dazu geäußert.

Deshalb wollen wir ihm unsere Forderung laut und unüberhörbar persönlich vortragen.

 

TEMPO 30 für die Umwelt
 

Die Klimakatastrophe und die Umweltzerstörung schreiten ungebremst fort. Die klimabedingten Katasthrophen kommen immer näher, zuletzt in NRW und Rheinland-Pfalz, gleichsam in unserer Nachbarschaft. TEMPO 30 innerorts ist eine Möglichkeit zur Besserung der ökologischen Situation.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert TEMPO 30 in allen Dörfern und Städten weltweit.

 

Termin: 23.08.2021 11.00 Uhr

Ort: Vor dem Landratsamt Homburg, Haupteingang.

 

Alle, die unsere Forderung nach Tempo 30 unterstützen wollen, sind eingeladen, zu kommen, dabei zu sein.

 

Kommt, kommt, kommt !

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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