Saarbrücken Wilhelm-Heinrich-Brücke

Saarbrücken Wilhelm-Heinrich-Brücke © Andreas Cremer

Mit dem Radverkehrsplan geht es voran!

Wann wird Fahrradfreundlichkeit endlich zum Kriterium bei der Sanierung von Landesstraßen?

Anfang des Jahres sind die Arbeiten an der Fortschreibung des Radverkehrsplans für das Saarland angelaufen. Dieser Plan soll in seiner Neuauflage die aktualisierte Zielkonzeption eines gemeindeübergreifenden Netzes für den Radverkehr im Saarland bilden. Im Auftrag des Landesbetriebes für Straßenbau (LfS) betreut das renommierte Hannoveraner Planungsbüro PGV-Alrutz GbR den Fortschreibungsprozess vom anfänglichen Grobentwurf über die Einbindung aller involvierten Parteien bis hin zum Abschlussbericht.


Für die erste groß angelegte Einbindung der Kommunen sowie der Interessenverbände wurden im Juni vier so genannte Regionalkonferenzen als virtuelle Workshops veranstaltet. Anders als die meisten der für viele von uns zum Alltag gewordenen Web-Konferenzen, wurden diese Sitzungen von Moderator*innen der eigens dafür engagierten Agentur translake GmbH aus Konstanz professionell geleitet und moderiert. Nach dem Betreten der Konferenz fanden sich die Teilnehmenden zunächst in einem von mehreren kleinen Begrüßungsräumen zum Aufwärmen und Sortieren wieder, bevor die Gäste vom Moderationsteam ins Plenum übergeleitet wurden. Nach der Begrüßung der teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Gemeinden sowie der jeweiligen ADFC-Vertreter, gefolgt von Erläuterungen zur Vorgehensweise bei der Konferenz, wurde die Gruppe erneut geteilt, um im Anschluss parallel die Entwürfe für zwei Landkreise zu besprechen.


Diskussionsgrundlage war dabei ein Netzplanentwurf, den das Planungsbüro auf der Basis des vorherigen Radverkehrsplans und von aktuellem Kartenmaterial erstellt hatte. Ähnlich einem virtuellen Reißbrett, konnten die Konferenzteilnehmer mittels der Grafikplattform „Miro“ sowohl die bestehenden Streckenvorschläge kommentieren, als auch neue Linien hinzufügen und auf kritische Bestandssituationen hinweisen. Erwartungsgemäß wurde von diesen Möglichkeiten reger Gebrauch gemacht – sei es durch die anwesenden Fachbeauftragten der Gemeinden als auch durch die Vertreter des ADFC. Die anschließende Diskussion der gesammelten Anmerkungen brachte neben einigen Einblicken in die - sehr unterschiedlich ausgeprägten - eigenen Radverkehrsplanungen der beteiligten Kommunen auch zutage, wie unverzichtbar wichtig bei der Erstellung eines solchen Netzplanes die feingliedrige Ortskenntnis der Verwaltungen und der Interessenvertreter aus den einzelnen Gemeinden ist. So konnte der Entwurfsskizze die eine oder andere Verbindung hinzugefügt werden, die trotz ihrer verkehrspraktischen Bedeutung zunächst nicht erfasst war. Zu anderen Strecken konnten detaillierende Informationen ergänzt und Hinweise auf mögliche Problematiken gegeben werden.


Die erste radverkehrsplanerische Regionalkonferenz unter Pandemiebedingungen dürfte den Beteiligten als ein bemerkenswert gut organisiertes, effektives Format der Zusammenarbeit in Erinnerung bleiben.
Viel wichtiger als der Erfolgsfaktor solch eines Einzelereignisses sind jedoch die tatsächlichen Fortschritte in der Konzeption und insbesondere in der Umsetzung eines saarlandweiten, alltagstauglichen Radwegenetzes einzustufen, die nun in den nächsten Monaten und Jahren erst einmal in Angriff genommen und erreicht werden müssen.
Was nach Ansicht des Merziger ADFC-Sprechers Bernhard Lauer zu einem schlagkräftigen Strukturprogramm für den Alltagsradverkehr fehlt, ist ein Sanierungsmoratorium im Straßenbestand. Es müsse sichergestellt werden, dass mit sofortiger Wirkung jede vorgesehene Baumaßnahme rechtzeitig vor Baubeginn auf mögliche Synergien mit dem Radverkehr geprüft wird.


Das jüngste Beispiel einer versäumten Chance findet sich nahe Merzig. Für Sprecher Pascal Bies steht fest: „Bei der Sanierung der Fahrbahndecke der ehemaligen B51 auf dem Abschnitt zwischen Besseringen und dem Kreisel auf der Haardt wurde eine einmalige Gelegenheit verpasst, ohne große Mehrkosten einen ausgezeichneten Radweg zu errichten.“


Stattdessen wurden bergauf wieder zwei Fahrbahnen markiert, die für das geringe Verkehrsaufkommen vollkommen überdimensioniert sind. Die Verbesserung der Radinfrastruktur wurde von den Verantwortlichen scheinbar nicht in Erwägung gezogen. Der Radweg hätte die Lücke von Besseringen und dem Leinpfad an der Saar auf das neue Gewerbegebiet auf der Haardt und weiter nach Mettlach schließen und ein Zeichen für die Verkehrswende setzen können.


Damit sich nicht eine um die andere verpasste Chance einreiht, bedarf es nach Meinung der beiden Ortsgruppensprecher dringend eines Umsteuerns in der Straßenbauplanung des Landes. Durch Worte und Konzepte allein können Zweifel an einer ernsthaften Absicht zur zeitnahen Stärkung des Alltagsradverkehrs nicht mehr ausgeräumt werden.

 

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https://saarland.adfc.de/artikel/mit-dem-radverkehrsplan-geht-es-voran

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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