Die Einmüdung der Ostertalstraße in die Landstraße 124 nach Ottweiler.

Die Einmüdung der Ostertalstraße in die Landstraße 124 nach Ottweiler. © Axel Birtel

Neue Radverkehrsführung auf der L124 in der Ortslage Wiebelskirchen

In Wiebelskirchen tut sich was.

Die Ortslage Wiebelskirchen ist für den Radverkehr ein sehr ungünstiges Revier. Der Fluss Oster mündet mitten in Wiebelskirchen in die Blies. Nur wenige Brücken erlauben die Überquerung der beiden Flüsse.Der Radverkehr kann nur über die vorhandenen Brückenbauwerke laufen. Eine Radwegeführung über Nebenstraßen oder auf Geh-Radwegen ist nicht möglich. Daher war es unumgänglich dem Radverkehr mit Schutzstreifen zu helfen durch Wiebelskirchen zu kommen. Die Erfahrungen aus den ersten Monaten zeigen, dass die neue Verkehrsregeln weitestgehend  von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden. Ob Nachbesserungen erforderlich sind, wird die Zukunft zeigen. Der LfS, die Kreisverkehrsbehörde und die Kreisstadt Neunkirchen mit ihrem Radbeauftragten stehen hier seit Monaten in ständigem Austausch. Die jetzigen Lösungen sind im Radverkehrskonzept aufgezeichnet und mit den Räten und der Verwaltung der Kreisstadt abgestimmt.

Mitten in Wiebelskirchen neben dem Wibilohaus hat sich zwischenzeitlich auch eine Radcafe angesiedelt. Radfahrer und andere Bürger können hier rasten. Schlauchautomat und Abstellplätze für Räder sind vorhanden.

Neben dem Saar-Nahe-Höhenradweg ist auch eine Anbindung an den Landstraßen begleitenden Radweg von und nach Ottweiler gelungen. Die neuen Markierung auf der Landstraße durch Wiebelskirchen hat die Geschwindigkeit des Autoverkehrs merklich gesenkt. Für den Durchgangsverkehr aus dem nördlichen Saarland ist es jetzt auch attraktiver die Ortsumgehung von Ottweiler über den Kohlwaldaufstieg zu nutzen. 

Bei der Anlage der Radschutzstreifen wurde darauf geachtet, dass möglichst wenige Einschränkungen für den öffentlichen Parkraum stattfanden.  Dass der eine oder andere nicht mehr direkt vor der Haustür parken kann, wurde in Kauf genommen. Die Tatsache, dass die Radschutzstreifen kaum verbotswidrig zum Parken genutzt werden zeigt, dass immer noch genügend Parkraum vorhanden ist. Ob sich nun auch mehr Radfahrer auf die Straße trauen, wird die Zukunft zeigen. Jedenfalls merken die Autofahrer in Wiebelskirchen, dass es auch Radfahrer auf der Straße gibt. Nur gegenseitige Rücksichtnahme macht einen sicheren Straßenverkehr möglich.

Angeordnet aber noch nicht umgesetzt ist die gegenläufige Radverkehrsnutzung einiger Einbahnstraßen. Dies wird auch bis Ende des Jahres erfolgen.

Downloads

Die Einmüdung der Ostertalstraße in die Landstraße 124 nach Ottweiler.

Ostertalstraße und Radfahren

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Markierungen für den Radverkehr sollen den Radfahrenden in Wiebelskirchen helfen.

Markierungen

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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