Hier fehlt noch der Rotbelag am Ende des Schutzstreifens

Hier fehlt noch der Rotbelag am Ende des Schutzstreifens © Axel Birtel

Radweg entlang der Landstraße L114

Die Sanierung des Radwegs entlang der Landstraße L114 zwischen Neunkirchen-Scheib und Bayrisch Kohlhof ist bald abgeschlossen.

Wenn eine Landstraße wie die L114 zwischen Neunkirchen und Limbach erneuert wird, gibt es vieles abzustimmen. Bereits im Vorfeld hat der LfS um Vorschläge für die Anpassung der Radwegeführung gebeten. Hier konnten die beiden Gemeinden ihre Vorstellungen vortragen. In Neunkirchen gab es bereits abgestimmte Überlegungen aus dem Radverkehrskonzept, die der LfS bereits kannte. Auch von Seiten der Gemeinde Kirkel gab es Vorstellungen, wie der Radverkehr in Bayrisch Kohlhof und in Limbach aussehen soll. Dies musste nur präzisiert werden. Neben dem LfS waren hier auch die Verwaltung, der Ortsrat, die Polizei und genehmigende Kreisverkehrsbehörden eingebunden. In mehreren Besprechungen wurden die Maßnahmen abgestimmt. An der Stadtgrenze zwischen Neunkirchen und Kirkel-Limbach wurde auch eine Gefahrenstelle durch Vorschläge der Radfahrbeauftragten Armin Jung (Kirkel) und Axel Birtel (Neunkirchen) entschärft.

Nicht alle Wünsche lassen sich umsetzen, da gesetzliche Regelungen eingehalten werden müssen und die Wünsche der Anwohner nicht unberücksichtigt bleiben sollen. Die Neuanlage von Schutzsteifen bedeutet ja Einschränkungen für den Parkverkehr. Bei der Überprüfung der Stellplätze an der Landstraße wurde aber festgestellt, dass genügend Parkmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken und in den nahen Seitenstraßen zur Verfügung stehen. Es bestand also kein Grund die Schutzstreifen nicht einzurichten.

An einmündenden Straßen und Wegen sowie an den Autobahnauf- und abfahren wurde der Radweg mit Rotbelag gekennzeichnet. Rotbelag soll auf die Weggeführung der Radfahrenden hinweisen. Im Bereich des Kreisverkehrs Fernstraße müssen die Radfahrenden mit dem Autoverkehr durch den Kreisel. Hierauf wird jetzt auch auf dem Straßenbelag hingewiesen. Die L114 weist jetzt in ihrer kompletten Länge auf den Radverkehr hin, Gefahrenstellen sind gekennzeichnet und schon jetzt rollt alles prima, obwohl noch nicht alles fertiggestellt ist. Dies ist auch wichtig, da in diesem Bereich die Autobahn A8 saniert wird und durch die anstehenden Brückensanierungen der Autoverkehr durch den regionalen Schleichverkehr auf dieser Landstraße zunehmen wird. Die Brückensanierungen sollen auch Verbesserung für die Radinfrastruktur bringen. Was genau getan wird, muss die Zukunft zeigen. Der ständige Austausch mit zuständigen Stellen ist daher für den ADFC und seine Mitglieder und auch für alle Radfahrenden wichtig.

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Hier fehlt noch der Rotbelag am Ende des Schutzstreifens

L114-Kohlhof

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Straßenentwässerung muss noch geschaffen werden.

Problemstelle in Kohlhof

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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