Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Saarland e. V.

Aktion zum Überholabstand in Blieskastel

Aktion zum Überholabstand in Blieskastel © Erich Schwarz

Blieskastel: Aktion zum Überholabstand

Wer kennt den Mindestüberholabstand beim Überholen von Radfahrenden?

In Blieskastel und seinen Ortsteilen machen Radfahrende ständig die Erfahrung, dass sie mit viel zu knappem Abstand von Autos überholt werden. Dies ist für viele Menschen ein wesentlicher Hinderungsgrund das Fahrrad im Alltag häufiger zu nutzen, zumal sichere Radwege eher Mangelware sind.

Schon seit 2020 ist der Mindestüberholabstand beim Überholen von Radfahrenden von 1,50 Meter innerorts in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert.

Um Autofahrende für den sicheren Überholabstand zu sensibilisieren hat die Ortsgruppe Blieskastel kürzlich ein Banner gegenüber dem – für Radfahrende ohnehin gefährlichen – Bahnübergang Blieskastel-Lautzkirchen angebracht. Im Anschluss daran fuhren die Radler*innen über die stark befahrenen Straßen von Lautzkirchen und Blieskastel und markierten den vorgeschriebenen Überholabstand mit Poolnudeln auf dem Gepäckträger. Ein Fahrer des Rikscha-Teams der Stiftung Lebenswerte aus Blieskastel unterstützte die Aktion.

Einige Autofahrer*innen reagierten genervt, andere signalisierten Zustimmung mit einem "Daumen hoch" für die Aktiion.

Fazit: Nur ganz selten ist auf den Blieskasteler Straßen die Verkehrssituation so, dass Radfahrende mit sicherem Abstand überholt werden können. Das bedeutet dann zur Sicherheit des Radverkehrs ein Überholverbot!

Downloads

Mindestüberholabstand 1,5 Meter innerorts

Überholabstand 1,5 Meter

Copyright: Erich Schwarz

6000x4000 px, (JPG, 6 MB)

Poolnudeln markieren den Überholabstand

Radeln mit Poonudeln

Copyright: Erich Schwarz

5613x3375 px, (JPG, 5 MB)

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