Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Saarland e. V.

ADFC-Umleitungsplan am Finanzministerium

ADFC-Umleitungsplan am Finanzministerium © Thomas Fläschner

ADFC installiert Umleitungspläne

Seit Wochen fehlten an der gesperrten Rampe beim Finanzministerium Umleitungspläne für den Radverkehr - jetzt wurde der ADFC hier tätig.

Vor mehreren Wochen kritisierte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) die Sperrung der über das Gelände des Finanzministeriums führenden direkten Verbindung zwischen dem St. Johanner Markt und dem Saarufer entlang der Alten Brücke. Radfahrer, genauso wie Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen, müssen seither weite Umwege in Kauf nehmen: entweder über die Rampe am Finanzamt zur Wilhelm-Heinrich-Brücke oder über die Zufahrt des Parkhauses am Staatstheater. Auch nach fast vier Monaten Sperrung dieser wichtigen Verbindung und auch nach der öffentlich vorgebrachten Kritik ist es weder Finanzministerium noch städtischen Behörden gelungen, eine Umleitung auszuschildern. Auch ein Umleitungsplan wurde nicht aufgehängt.

Der ADFC ist deshalb nun selbst tätig geworden, schließlich soll die Sperrung bis zum Jahresende 2028 andauern. Aktive des Verbandes haben an sechs verschiedenen Stellen laminierte Umleitungspläne befestigt. „So finden sich auch Ortsfremde zurecht“, begründet ADFC-Sprecher Thomas Fläschner die Eigeninitiative. Von den Behörden ist er enttäuscht: „Wir wissen ja, dass die Mühlen der Bürokratie langsam mahlen, aber so langsam, das hätten wir nicht erwartet.“

Seine Forderung, die Sperrung wenigstens immer dann aufzuheben, wenn dort nicht gearbeitet wird, gibt der ADFC damit freilich nicht auf. Und er beharrt darauf, sollte das nicht möglich sein, an dieser Stelle eine geschützte Passage für den Radverkehr einzurichten. Für die Zeiten, an denen die Sperrung unvermeidlich sei, solle an der Treppe auf der anderen Seite der Alten Brücke zudem eine Schiebehilfe installiert werden. Das Finanzministerium sei mit Steuergeldern finanziert, der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ gelte natürlich auch für den Staat, so Fläschner.

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