Grüner Pfeil für Radfahrer

Grüner Pfeil für Radfahrer © Andreas Cremer

Grünpfeil

ADFC fordert viele Grüne Pfeile für Radfahrer in Saarbrücken.

Im Frühjahr 2020 trat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie brachte vor allem für die Radfahrer viele Neuerungen. Eine davon ist der Grünpfeil, der ausschließlich dem Radverkehr unter bestimmten Bedingungen das Überfahren einer roten Ampel erlaubt. Seit Kurzem ist auch in Saarbrücken solch ein erstes „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ zu finden. Es gestattet trotz Rotlicht das Einbiegen vom Stadtgraben in die Betzenstraße. Die Maßnahme wird vom ADFC gelobt. Gleichzeitig wünscht sich der ADFC aber ein konsequenteres Ausnutzen der neuen Möglichkeit und hat deshalb fleißig nach weiteren Saarbrücker Straßenkreuzungen gesucht, an denen seiner Ansicht nach Grünpfeile angebracht werden sollten. Die vom ADFC vorgelegte Liste, die in Kürze der Stadtverwaltung überreicht werden soll, umfasst etwa 110 Schilder-Standorte.


Angebracht werden dürfen die Grünpfeile lt. StVO insbesondere nur dort, wo ein Radweg, Radfahr- oder Schutzstreifen bis zur Ampel führt, was leider viele Kreuzungen ausschließt. Im Verkehrsgeschehen selbst darf ein Grünpfeil nur dann genutzt werden, wenn die Kreuzung frei ist und andere Verkehrsteilnehmer – z.B. Fußgänger – nicht behindert oder gar gefährdet werden. Außerdem muss vor dem Abbiegen kurz angehalten werden, sonst droht eine Strafe.


„Die Liste, die der ADFC erarbeitet und auf seine Webseite gestellt hat, umfasst jedoch nicht nur Stellen, an denen das Rechtsabbiegen bei roter Ampel ermöglicht werden sollte, sondern auch Situationen, wo Radfahrende geradeaus fahren wollen“, erläutert ADFC-Sprecher Thomas Fläschner den Umfang des Verzeichnisses. Als Beispiel nennt er die Mainzer Straße unterhalb des Halbergs an der lichtsignalgeregelten Ausfahrt eines Baumarkts, wo ein Überfahren des Fußgängerüberwegs für geradeaus fahrende Radfahrer durch eine rote Ampel untersagt ist, während der ausfahrende Pkw-Verkehr diesen gleichzeitig überqueren darf.  „Dort sind Fußgänger nur  äußerst selten anzutreffen. Bergauf hat man auf dem durchgängig verlaufenden Radfahrstreifen freie Sicht und kann nicht in Kontakt mit Autos kommen.“


Der Grünpfeil kann die „innerstädtische Reisezeit“ mit dem Fahrrad angesichts der hohen Ampeldichte nicht unerheblich verkürzen und somit die Attraktivität der Radbenutzung gegenüber der Benutzung des Autos weiter verbessern. Er ist deshalb für den ADFC ein wichtiges und dabei kostengünstiges Instrument der Radverkehrsförderung. Der ADFC hofft, dass in den bevorstehenden Diskussionen mit der Stadtverwaltung viele der von ihm gemachten Vorschläge Beachtung finden und umgesetzt werden.


Wer weitere Kreuzungen kennt, die in der ADFC-Liste noch fehlen, kann diese gerne an den ADFC melden (saarbruecken [at] adfc-saar.de).

Verwandte Themen

Critical Mass im Lützelbachtunnel

Sperrung am Ludwigskreisel – der ADFC empfiehlt das Fahrrad

Baumaßnahmen am Ludwigskreisel führen längerfristig zu Umwegen - die Nutzung des Fahrrades könnte die attraktive…

Infostand Rodenhof Saarbrücken

Diskussion mit der Bevölkerung am Rodenhof

Nachdem die Stadt nicht zu einem Baustopp am Ludwigskreisel bereit war und wir nicht nur auf den kommenden Rückbau der…

Parking Day

Parking Day am 17.9.2021

Breite Straße in Malstatt für alle! Sei dabei!

ADFC Fahrrad-Werkstatt

Selbsthilfe-Werkstatt des ADFC Saar im Haus der Umwelt

Die Saarbrücker Fahrradwerkstatt des ADFC Saar steht allen offen, die ihr Rad pflegen oder reparieren möchten. Nicht nur…

Schutzstreifen in Kirkel, Neunkircher Straße

ADFC lobt Kirkel

Die Gemeinde Kirkel hat sich die Förderung des Radverkehrs auf ihre Fahnen geschrieben.

Mehr Erfolg beim zweiten Anlauf?

Überherrn hat ein Radverkehrskonzept! – Wir haben nachgefragt.

Fahrradzone in Kirkel

Fahrradzone in Kirkel Limbach eingerichtet

"Die Gemeinde Kirkel geht mit der Einrichtung einer Fahrradzone einen wichtigen Schritt, die Mobilitätswende zu…

Umleitung in Völklingen

Unzufriedenheit mit dem Baustellen-Management in Völklingen

Das Baustellen-Management für Radfahrer lässt sehr zu wünschen übrig.

Kidical Mass in Saarlouis

KidicalMass in Saarlouis

FahrradKinderDemo: Rund 200 Teilnehmer fordern sichere Straßen für alle Generationen

https://saarland.adfc.de/artikel/gruenpfeil

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt