Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Saarland e. V.

Grüner Pfeil für Radfahrer

Grüner Pfeil für Radfahrer © Andreas Cremer

Grünpfeil

ADFC fordert viele Grüne Pfeile für Radfahrer in Saarbrücken.

Im Frühjahr 2020 trat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie brachte vor allem für die Radfahrer viele Neuerungen. Eine davon ist der Grünpfeil, der ausschließlich dem Radverkehr unter bestimmten Bedingungen das Überfahren einer roten Ampel erlaubt. Seit Kurzem ist auch in Saarbrücken solch ein erstes „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ zu finden. Es gestattet trotz Rotlicht das Einbiegen vom Stadtgraben in die Betzenstraße. Die Maßnahme wird vom ADFC gelobt. Gleichzeitig wünscht sich der ADFC aber ein konsequenteres Ausnutzen der neuen Möglichkeit und hat deshalb fleißig nach weiteren Saarbrücker Straßenkreuzungen gesucht, an denen seiner Ansicht nach Grünpfeile angebracht werden sollten. Die vom ADFC vorgelegte Liste, die in Kürze der Stadtverwaltung überreicht werden soll, umfasst etwa 110 Schilder-Standorte.


Angebracht werden dürfen die Grünpfeile lt. StVO insbesondere nur dort, wo ein Radweg, Radfahr- oder Schutzstreifen bis zur Ampel führt, was leider viele Kreuzungen ausschließt. Im Verkehrsgeschehen selbst darf ein Grünpfeil nur dann genutzt werden, wenn die Kreuzung frei ist und andere Verkehrsteilnehmer – z.B. Fußgänger – nicht behindert oder gar gefährdet werden. Außerdem muss vor dem Abbiegen kurz angehalten werden, sonst droht eine Strafe.


„Die Liste, die der ADFC erarbeitet und auf seine Webseite gestellt hat, umfasst jedoch nicht nur Stellen, an denen das Rechtsabbiegen bei roter Ampel ermöglicht werden sollte, sondern auch Situationen, wo Radfahrende geradeaus fahren wollen“, erläutert ADFC-Sprecher Thomas Fläschner den Umfang des Verzeichnisses. Als Beispiel nennt er die Mainzer Straße unterhalb des Halbergs an der lichtsignalgeregelten Ausfahrt eines Baumarkts, wo ein Überfahren des Fußgängerüberwegs für geradeaus fahrende Radfahrer durch eine rote Ampel untersagt ist, während der ausfahrende Pkw-Verkehr diesen gleichzeitig überqueren darf.  „Dort sind Fußgänger nur  äußerst selten anzutreffen. Bergauf hat man auf dem durchgängig verlaufenden Radfahrstreifen freie Sicht und kann nicht in Kontakt mit Autos kommen.“


Der Grünpfeil kann die „innerstädtische Reisezeit“ mit dem Fahrrad angesichts der hohen Ampeldichte nicht unerheblich verkürzen und somit die Attraktivität der Radbenutzung gegenüber der Benutzung des Autos weiter verbessern. Er ist deshalb für den ADFC ein wichtiges und dabei kostengünstiges Instrument der Radverkehrsförderung. Der ADFC hofft, dass in den bevorstehenden Diskussionen mit der Stadtverwaltung viele der von ihm gemachten Vorschläge Beachtung finden und umgesetzt werden.


Wer weitere Kreuzungen kennt, die in der ADFC-Liste noch fehlen, kann diese gerne an den ADFC melden (saarbruecken [at] adfc-saar.de).

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