Klima schützen

Klima schützen © Thomas Fläschner

Saarländisches Klimaschutzgesetz

Klimaschutzgesetz - Wir nehmen Stellung!

Die Klimakrise ist höchstwahrscheinlich das Thema, das unsere Gesellschaft in den kommenden Jahrzehnten am meisten beschäftigen wird. Auf allen Ebenen muss gehandelt werden. Deshalb haben zahlreiche Bundesländer bereits eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet und nun hat auch das Saarland nachgeschoben. Ende Januar hat Klimaschutz-Ministerin Petra Berg einen ersten Entwurf für ein Saarländisches Klimaschutzgesetz (SKSG) veröffentlicht. Zu ihm hat auch der ADFC Stellung bezogen.

Der ADFC begrüßt die Initiative für ein Saarländisches Klimaschutzgesetz und den Ansatz, Klimaschutz und die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel zusammenzuführen.

Grundsätzlich bleibt der Entwurf in seiner Zielsetzung (55 Prozent bis 2030) leider hinter den nationalen Zielen (65 Prozent bis 2030) der Reduktion der Treibhausgasemissionen zurück.

Im Gesetz wird auf die Benennung konkreter Maßnahmen und messbarer Ziele verzichtet, Gründe dafür erschließen sich uns nicht. Durch die Verlagerung dieser Punkte in das noch zu erarbeitende Klimaschutzkonzept droht ein Zeitverlust, zumal mit der Konzepterstellung erst nach Verabschiedung des Gesetzes begonnen werden soll. Im Gesetz selbst sollten zudem nach dem Vorbild der Gesetze anderer Bundesländer konkrete Ziele für die einzelnen Sektoren benannt werden. Hierdurch entstünde mehr Verbindlichkeit.

Bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes sollten die maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen und Verbände intensiv einbezogen werden. Nicht nur wird auf diese Weise viel regionales Wissen in das Konzept einfließen, sondern die Beteiligung wird auch für eine wesentlich bessere Akzeptanz der Maßnahmen in der saarländischen Bevölkerung sorgen. Dieser Aspekt verdient ausdrückliche Erwähnung im Gesetz.

Sehr kritisch sehen wir den Verzicht, den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Erstellung eigener Klimaschutzkonzepte verbindlich vorzuschreiben. Gerade der Radverkehr, der einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Verkehrsprobleme liefern kann, spielt sich vorwiegend auf lokaler Ebene ab. Ohne verbindliche Vorgaben droht hier weiterhin Stillstand in vielen Kommunen. Auch halten wir das Streben nach gemeindlichen Klimaschutzkonzepten bis zum Jahr 2030 für zu unambitioniert.

Die Einrichtung eines „Beirates für Klimaschutz“ heißen wir gut. Die Unabhängigkeit dieses Gremiums sollte jedoch klarer zum Ausdruck kommen.

Nicht zuletzt hält es der ADFC Saar für erstrebenswert, dass sich alle Förderprogramme des Landes am zukünftigen Klimaschutzkonzept orientieren.

alle Themen anzeigen

Verwandte Themen

Brückensperrung in Niederbexbach

Umleitung auf dem Saar-Nahe-Höhenradweg

Brückensperrung auf unbestimmte Zeit auf dem überregionalen touristischen Radweg

St. Ingbert Gustav-Clauss-Anlage

Saarbrücken: Nach St. Ingbert und zurück (26 km)

Eine anspruchvollere Radtour für Familien mit größeren Kindern zur Mittelstadt St. Ingbert.

Parking Day

Parking Day am 17.9.2021

Breite Straße in Malstatt für alle! Sei dabei!

Umleitung in Völklingen

Unzufriedenheit mit dem Baustellen-Management in Völklingen

Das Baustellen-Management für Radfahrer lässt sehr zu wünschen übrig.

Radabstellanlage. Aber: Neue Radwege braucht das Land

ADFC moniert unzureichenden Elan bei der Radverkehrsförderung

Neuer Schwung für Radverkehrsförderung im Jahr 2024?

ADFC Radfahrschule

ADFC Radfahrschule ProVelo

Für Mitglieder eines Fahrrad-Clubs ist das Radfahren eine Selbstverständlichkeit, gar die „einfachste Sache der Welt“.…

Mehr Tempo 30 in St. Ingbert - Übergabe von Unterschriften an OB Meyer

Mehr Tempo 30 in St. Ingbert

Bürger sprechen sich für mehr Tempo 30 in St. Ingbert aus: VCD & ADFC übergeben Unterschriften an OB Meyer

Lambsbachtal

Homburg: Ins Lambsbachtal (25 km)

Die Rundfahrt um Homburg führt überwiegend abseits größerer Straßen durch Wald und Wiesen.

Critical Mass im Lützelbachtunnel

Sperrung am Ludwigskreisel – der ADFC empfiehlt das Fahrrad

Baumaßnahmen am Ludwigskreisel führen längerfristig zu Umwegen - die Nutzung des Fahrrades könnte die attraktive…

https://saarland.adfc.de/artikel/saarlaendisches-klimaschutzgesetz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt